Sofortmeldungen an die Sozialversicherung: Das unterschätzte Bußgeldrisiko
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In einigen Branchen müssen neue Beschäftigungen schon vor Arbeitsbeginn gemeldet werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Welche Branchen das betrifft und wie und wann eine Meldung abzugeben ist, erfahren Sie in diesem Video. (3/24)
Eva L. Reiße - Steuerberaterin

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Steuer- und Existenzgründungsberatung bei Steuerberaterin Eva L. Reiße in München

Meine langjährige Erfahrung, gekoppelt mit juristischen Kenntnissen, soll auch Ihr Vorteil sein.

Die Kanzlei deckt das gesamte Spektrum der klassischen Steuerberatung und des Rechnungswesens ab. Wir begleiten Sie auch fachmännisch bei Existenz-gründungen. Der Standort der Kanzlei ist München, darüber hinaus agiere ich bundesweit.

Sie sind herzlich eingeladen, sich ein Bild von dem umfangreichen Beratungsangebot zu machen.

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Meine Leistungen berechne ich nach der gesetzlichen Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Honorarvereinbarungen über Pauschalhonorar oder Abrechnung nach Zeitaufwand sind möglich.

Es gelten für unsere Leistungen die allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuer-bevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.

Die Gebühren für meine Tätigkeit stelle ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch dar. Durch sinnvolle Arbeitsteilung zwischen Ihrem Unternehmen und mir stelle ich sicher, dass nur wirklich erforderliche Dienstleistungen von Ihnen in Anspruch genommen werden.

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